Fachgebiete

Erbrecht

Nach der ersten Trauer über den Verlust eines Angehörigen oder nahe stehenden Erblasser folgt leider sehr häufig die Auseinandersetzung der Hinterbliebenen über das Erbe. Ärger und Probleme ließen sich vermeiden, wenn man sich mit Unterstützung eines spezialisierten Anwalts Gedanken über seinen letzten Willen machen würde.

Nur selten passen die gesetzlichen Regelungen, die im Todesfall oder im Fall der Geschäftsunfähigkeit eingreifen, uneingeschränkt auf den persönlichen Einzelfall der Mandanten. Deshalb sollte für diese Fälle eine optimal auf Lebensverhlätnisse abgestimmte Lösung gefunden werden. Nur wer rechtzeitig die richtigen Maßnahmen ergreift, sichert sich und seine Lieben umfassend ab.

Es ist auch uns bewusst, dass der gesamte Bereich sehr sensibel zu behandeln ist. Umso mehr gehören bei uns auch die menschlichen Aspekte zu einer gründlichen Beratung.

Wir stehen Ihnen gerne zur Seite bei:

  • Testamentgestaltung und Erbvertraggestaltung

  • Vermächtnis 

  • Gestaltung von Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung 

  • Erbschaftssteuer

  • Unternehmensnachfolge

  • Ehepartner – Kinder -Pflichtteilsrecht

  • gerichtliche sowie außergerichtliche Erbauseinandersetzungen